Wahlarzt2021-06-30T20:41:17+02:00

Warum Wahlarzt?

Als Wahlarzt habe ich keinerlei Verträge mit den verschiedenen Krankenkassen, jede einzelne Kasse hat aber Tarifempfehlungen für bestimmte Leistungen, an die ich mich selbstverständlich halte. In den allermeisten Fällen liegt unserer Honorarnote weit unter den empfohlenen Tarifen.

Was soll ich in die Ordination mitnehmen?2025-01-04T16:50:24+01:00

Falls es eine Zuweisung bzw. Überweisung gibt, diese bitte mitbringen – hier steht oft die Fragestellung des Arztes drauf.

Eine aktuelle Medikamentenliste mit Namen, Dosis und Einnahmezeitpunkt der Tabletten ist sehr hilfreich.

Alte Befunde (Hausarzt, Labor, Krankenhaus), falls vorhanden sind ebenfalls oft hilfreich.

Wie komme ich schnell zu einem Termin?2025-01-06T09:59:32+01:00

Jemand, der sich krank fühlt, möchte natürlich so schnell wie möglich drankommen. Das verstehen wir auch, leider ist es für meine Ordinationshelferinnen jedoch nicht möglich, am Telefon die Dringlichkeit einzustufen.

WIR VERGEBEN KEINE AKUTTERMINE!

Wir richten uns streng nach dem Zeitpunkt der Anmeldung, ein Vorrücken ist nur dann möglich, wenn jemand anderes abgesagt hat. Handelt es ich um einen „Notfall“, dann solltest du zum Hausarzt gehen, der dann die weiteren Schritte einleitet und uns eventuell kontaktiert. Idealerweise vereinbarst du dir beim Gehen wieder einen Kontrolltermin, insbesondere dann, wenn du eine chronische Erkrankung hast, die regelmäßig kontrolliert werden sollte.

Wie/wann bekomme ich und mein Arzt den Befund?2024-02-26T15:46:33+01:00

Unsere Befunde bzw. Arztbriefe werden am Tag des Ordinationsbesuches geschrieben und verschickt (außer wir warten auf Laborbefunde). Bisher war es uns nur möglich, euren Hausärzten bzw. Zuweisern den Arztbrief via email zu senden (MUSS aus datenschutztechnischen Gründen verschlüsselt sein), jetzt können wir auch euch die Befunde verschlüsselt via email schicken. Mit eurer Sozialversicherungsnummer (=Passwort) könnt ihr die mail öffnen und den Brief lesen.

Wann sind die Ordinationszeiten?2025-01-06T10:05:40+01:00

Als Wahlarzt habe ich keine fixen Ordinationszeiten und bin auch von den Krankenkassen aus an keine Öffnungszeiten gebunden. Prinzipiell kann ich sieben Tage, rund um die Uhr öffnen oder schließen:

Aufgrund des großen Andranges stellen wir gerade schrittweise unsere Ordinationszeiten um und erweitern diese deutlich:

Montag, Freitag: 08:30-10:30 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:30-13:30 Uhr

Alle drei Wochen Abendordination am Dienstag

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?2025-01-06T10:09:19+01:00

Die Terminvereinbarung ist prinzipiell einfach:  Entweder du rufst uns direkt an und vereinbarst telefonisch einen Termin bei uns (telefonische Erreichbarkeit während der Ordinationszeiten!), oder noch besser, du buchst direkt einen Termin über die Homepage. Das Reservierungssystem ist zwar zu Beginn etwas komplizierter – du musst dich das erste Mal anmelden und einen Account erstellen – damit können wir dir aber in weiterer Folge viele Vorteile zukommen lassen, beispielsweise den verschlüsselten Versand deiner Arztbriefe und Befunde via email.

Alternativ kannst du uns gerne auch eine email schreiben an: praxis-hoellinger@a1.net  oder  office@praxis-hoellinger.at) – wir werden uns dann bei dir melden (bitte Namen und Telefonnummer angeben).

ACHTUNG: WIR VERGEBEN KEINE AKUTTERMINE! Aufgrund der starken Nachfrage richten wir uns streng nach den Anmeldungen. Wir können dich nur „einschieben“, wenn ein(e) andere(r) Patient(in) ihren/seinen Termin abgesagt hat. Natürlich ist es sinnvoll, wenn du dir beim Verlassen der Ordination gleich wieder einen Kontrolltermin vereinbarst, insbesondere dann, wenn du eine chronische Erkrankung hast, die regelmäßig kontrolliert werden muss. Wenn du wirklich eine akutes Problem hast, wende dich an deinen Hausarzt, der wir die nötigen Schritte einleiten und mich eventuell persönlich kontaktieren.

Bitte sei auch du so fair, und sag einen gebuchten Termin ab, wenn du verhindert bist: Wir können dann jemand anderen einzwicken, und so die Wartezeiten auf einen Termin verringern. Ein reibungsloser Ablauf in der Ordination ist nur dann gewährleistet, wenn sich alle an die Vereinbarungen halten. Ich werde versuchen, Wartezeiten für dich zu vermeiden, halte auch du dich an deine gebuchte Uhrzeit.

Mit welcher Wartezeit muss ich rechnen?2024-02-26T15:38:54+01:00

Wir sind bemüht, die Wartezeiten auf den Behandlungstermin möglichst kurz zu gestalten. Dazu fügen wir auch immer wieder außertourlich Ordinationstage ein, wenn es organisatorisch und zeitlich möglich ist.

Leider ist aktuell die Wartezeit auf einen Behandlungstermin etwas länger, der Andrang ist enorm. Wir werden versuchen, innerhalb kurzer Zeit einen geeigneten Termin für dich zu finden.

In der Praxis werde ich dich nicht warten lassen, bitte sei auch du pünktlich – auch ein zu frühes Erscheinen macht keinen Sinn.

Falls du einen Kontrolltermin brauchst, vereinbare diesen am besten gleich beim Gehen, dann ersparst du dir das nächste Mal eine längere Wartezeit.

Wie erfolgt die Bezahlung?2024-02-26T15:41:31+01:00

Die Bezahlung erfolgt entweder direkt in der Ordination bar oder mittels Bankomatkarte nach Abschluss der Untersuchung. Dann ist es für uns auch möglich, deine Rechnung bei deiner Krankenkasse einzureichen und eine Rückerstattung der Honorarkosten anzufordern. Unsere neue Software ermöglicht es uns, die ÖGK-Honorarnoten online einzureichen und eine Rückerstattung anzufordern. Dies sollte dann deutlich schneller gehen, als bisher auf dem Postweg.

Gerne kannst du auch via Erlagschein bzw. Überweisung bezahlen, dann musst du natürlich Deine Rückerstattungsformalitäten selbst erledigen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?2023-11-24T10:44:03+01:00

Der Selbstbehalt ist stark abhängig von Deiner Krankenkasse:

Jeder einzelnen Leistung oder Untersuchung ist von den Kassen ein empfohlener Tarif zugeordnet, einzelne Leistungen werden besser honoriert, einzelne Untersuchungen oder „nur Gespräche“ werden nur zu einem kleineren Prozentsatz rückerstattet.

Wir halten uns in der Regel an die empfohlenen Tarife – insbesondere bei den „kleinen Kassen“ entspricht dies einer praktisch vollständigen Rückerstattung. Bei der ÖGK verrechnen wir deutlich unter den empfohlenen Tarifen, je nach Untersuchungen bleibt Dir aber trotzdem ein Selbstbehalt – manchmal auch bis zu 50€. Leider ist es nicht so, dass für jede Leistung 80% des Kassenarzttarifes rückerstattet wird, die Rückerstattung hängt auch von der monatlichen Anzahl der jeweiligen Untersuchung ab.

Rechenbeispiel für die ÖGK: Untersuchung mit Gespräch, Arztbrief, EKG, Herzultraschall, Karotis-Ultraschall, Bauch- und Nieren-Ultraschall, SD-Ultraschall ergibt nach Tarifen ca. 270€, wir verrechnen ca. 180€ (66%) – die tatsächliche Rückerstattung liegt bei ca. 160€ (60%).

Prinzipiell ist, wenn Du gerne Wahlärzte aufsuchst, eine Wahlarztversicherung zu empfehlen, diese deckt dann die Differenzbeträge zu den Tarifempfehlungen Deiner Gesundheitskasse zu den BVA-Tarifen.

Wie verrechnet ein Wahlarzt?2021-07-02T18:11:06+02:00

Die Verrechnung eines Wahlarztes passiert immer unmittelbar mit dem Patienten: Prinzipiell ist der Wahlarzt nicht an Tarife gebunden, sondern hat „freie Tarifwahl“. Es gibt aber Tarifempfehlungen jeder Gesundheitskasse für einzelne Leistungen, an die wir uns selbstverständlich halten und teilweise auch weit unterschreiten.

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