Warum Wahlarzt?
Als Wahlarzt habe ich keinerlei Verträge mit den verschiedenen Krankenkassen, jede einzelne Kasse hat aber Tarifempfehlungen für bestimmte Leistungen, an die ich mich selbstverständlich halte. In den allermeisten Fällen liegt unserer Honorarnote weit unter den empfohlenen Tarifen.
Unsere Befunde bzw. Arztbriefe werden am Tag des Ordinationsbesuches geschrieben und verschickt (außer wir warten auf Laborbefunde). Bisher war es uns nur möglich, euren Hausärzten bzw. Zuweisern den Arztbrief via email zu senden (MUSS aus datenschutztechnischen Gründen verschlüsselt sein), jetzt können wir auch euch die Befunde verschlüsselt via email schicken. Mit eurer Sozialversicherungsnummer (=Passwort) könnt ihr die mail öffnen und den Brief lesen.
Als Wahlarzt habe ich keine fixen Ordinationszeiten und bin auch von den Krankenkassen aus an keine Öffnungszeiten gebunden. Prinzipiell kann ich sieben Tage, rund um die Uhr öffnen oder schließen:
Um möglichst viele Menschen und PatientInnen zu erreichen, und, um auch die berufstätigen Personen, die sich nur schwer frei nehmen können oder wollen, eine Untersuchung und Behandlung zu ermöglichen, werde ich versuchen, alle Tageszeiten abzudecken:
Dienstag: Nachmittag, Abend (bis 15-20 Uhr)
Mittwoch: Vormittag, Mittag, Nachmittag (9-15 Uhr)
Donnerstag: Morgen, Vormittag (7:30-11 Uhr)
Die Terminvereinbarung ist ganz einfach: Entweder du rufst uns direkt an und vereinbarst telefonisch einen Termin bei uns (07282/87163 – Rufumleitung außerhalb der Ordinationszeiten auf 0664/78221145), oder noch besser, du buchst direkt einen Termin über die Homepage. Das neue Reservierungssystem ist zwar zu Beginn etwas komplizierter, du musst dich das erste Mal anmelden und einen Account erstellen, damit können wir dir aber in weiterer Folge viele Vorteile zukommen lassen, beispielsweise den verschlüsselten Versand deiner Arztbriefe und Befunde via email.
Alternativ kannst du uns gerne auch eine email schreiben an: praxis-hoellinger@a1.net oder office@praxis-hoellinger.at) – wir werden uns dann bei dir melden (bitte Namen und Telefonnummer angeben).
Bitte sei auch du so fair, und sag einen gebuchten Termin ab, wenn du verhindert bist: Wir können dann jemand anderen einzwicken, und so die Wartezeiten auf einen Termin verringern. Ein reibungsloser Ablauf in der Ordination ist nur dann gewährleistet, wenn sich alle an die Vereinbarungen halten. Ich werde versuchen, Wartezeiten für dich zu vermeiden, halte auch du dich an deine gebuchte Uhrzeit.
Wir sind bemüht, die Wartezeiten auf den Behandlungstermin möglichst kurz zu gestalten. Dazu fügen wir auch immer wieder außertourlich Ordinationstage ein, wenn es organisatorisch und zeitlich möglich ist.
Leider ist aktuell die Wartezeit auf einen Behandlungstermin etwas länger, der Andrang ist enorm. Wir werden versuchen, innerhalb kurzer Zeit einen geeigneten Termin für dich zu finden.
In der Praxis werde ich dich nicht warten lassen, bitte sei auch du pünktlich – auch ein zu frühes Erscheinen macht keinen Sinn.
Falls du einen Kontrolltermin brauchst, vereinbare diesen am besten gleich beim Gehen, dann ersparst du dir das nächste Mal eine längere Wartezeit.
Die Bezahlung erfolgt entweder direkt in der Ordination bar oder mittels Bankomatkarte nach Abschluss der Untersuchung. Dann ist es für uns auch möglich, deine Rechnung bei deiner Krankenkasse einzureichen und eine Rückerstattung der Honorarkosten anzufordern. Unsere neue Software ermöglicht es uns, die ÖGK-Honorarnoten online einzureichen und eine Rückerstattung anzufordern. Dies sollte dann deutlich schneller gehen, als bisher auf dem Postweg.
Gerne kannst du auch via Erlagschein bzw. Überweisung bezahlen, dann musst du natürlich Deine Rückerstattungsformalitäten selbst erledigen.
Der Selbstbehalt ist stark abhängig von Deiner Krankenkasse:
Jeder einzelnen Leistung oder Untersuchung ist von den Kassen ein empfohlener Tarif zugeordnet, einzelne Leistungen werden besser honoriert, einzelne Untersuchungen oder „nur Gespräche“ werden nur zu einem kleineren Prozentsatz rückerstattet.
Wir halten uns in der Regel an die empfohlenen Tarife – insbesondere bei den „kleinen Kassen“ entspricht dies einer praktisch vollständigen Rückerstattung. Bei der ÖGK verrechnen wir deutlich unter den empfohlenen Tarifen, je nach Untersuchungen bleibt Dir aber trotzdem ein Selbstbehalt – manchmal auch bis zu 50€. Leider ist es nicht so, dass für jede Leistung 80% des Kassenarzttarifes rückerstattet wird, die Rückerstattung hängt auch von der monatlichen Anzahl der jeweiligen Untersuchung ab.
Rechenbeispiel für die ÖGK: Untersuchung mit Gespräch, Arztbrief, EKG, Herzultraschall, Karotis-Ultraschall, Bauch- und Nieren-Ultraschall, SD-Ultraschall ergibt nach Tarifen ca. 270€, wir verrechnen ca. 180€ (66%) – die tatsächliche Rückerstattung liegt bei ca. 160€ (60%).
Prinzipiell ist, wenn Du gerne Wahlärzte aufsuchst, eine Wahlarztversicherung zu empfehlen, diese deckt dann die Differenzbeträge zu den Tarifempfehlungen Deiner Gesundheitskasse zu den BVA-Tarifen.
Die Verrechnung eines Wahlarztes passiert immer unmittelbar mit dem Patienten: Prinzipiell ist der Wahlarzt nicht an Tarife gebunden, sondern hat „freie Tarifwahl“. Es gibt aber Tarifempfehlungen jeder Gesundheitskasse für einzelne Leistungen, an die wir uns selbstverständlich halten und teilweise auch weit unterschreiten.