Die Verrechnung eines Wahlarztes passiert immer unmittelbar mit dem Patienten: Prinzipiell ist der Wahlarzt nicht an Tarife gebunden, sondern hat „freie Tarifwahl“. Es gibt aber Tarifempfehlungen jeder Gesundheitskasse für einzelne Leistungen, an die wir uns selbstverständlich halten und teilweise auch weit unterschreiten.