Der Selbstbehalt ist stark abhängig von Deiner Krankenkasse:

Jeder einzelnen Leistung oder Untersuchung ist von den Kassen ein empfohlener Tarif zugeordnet, einzelne Leistungen werden besser honoriert, einzelne Untersuchungen oder „nur Gespräche“ werden nur zu einem kleineren Prozentsatz rückerstattet.

Wir halten uns in der Regel an die empfohlenen Tarife – insbesondere bei den „kleinen Kassen“ entspricht dies einer praktisch vollständigen Rückerstattung. Bei der ÖGK verrechnen wir deutlich unter den empfohlenen Tarifen, je nach Untersuchungen bleibt Dir aber trotzdem ein Selbstbehalt – manchmal auch bis zu 50€. Leider ist es nicht so, dass für jede Leistung 80% des Kassenarzttarifes rückerstattet wird, die Rückerstattung hängt auch von der monatlichen Anzahl der jeweiligen Untersuchung ab.

Rechenbeispiel für die ÖGK: Untersuchung mit Gespräch, Arztbrief, EKG, Herzultraschall, Karotis-Ultraschall, Bauch- und Nieren-Ultraschall, SD-Ultraschall ergibt nach Tarifen ca. 270€, wir verrechnen ca. 180€ (66%) – die tatsächliche Rückerstattung liegt bei ca. 160€ (60%).

Prinzipiell ist, wenn Du gerne Wahlärzte aufsuchst, eine Wahlarztversicherung zu empfehlen, diese deckt dann die Differenzbeträge zu den Tarifempfehlungen Deiner Gesundheitskasse zu den BVA-Tarifen.